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Prinzip 12

Sozialer Schutz

Die Folgenabschätzung des Vorschlags für a Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz beschreibt treffend die Herausforderungen hinter Prinzip 12. Der EGB hat sich im EU-Semester 2019 für den Sozialschutz ausgesprochen und den voreingenommenen Ansatz der EU unter Beweis gestellt, bei dem die Nachhaltigkeit der nationalen Systeme das wichtigste und häufig einzige politische Ziel eines länderspezifischen Ziels ist Empfehlungen.

In vier Jahren sollte eine Folgenabschätzung Rückschlüsse darauf ziehen, ob eine Empfehlung das geeignete Instrument ist, um dieses Ziel zu erreichen, oder ob eine Richtlinie besser geeignet wäre.

Der Zugang zum Sozialschutz hängt stark mit der Qualität der Beschäftigung zusammen. Aus diesem Grund muss dieser Grundsatz mit Grundsatz 5 vereinbar sein. In Bezug auf den Sozialschutz sollten folgende Punkte überwacht werden:

  • Deckung und Angemessenheit der Sozialschutzleistungen, unabhängig von der Beschäftigungsform;
  • Garantie von effektiver Mindestschutz für alle;
  • das Gleichgewicht zwischen Beschäftigungsflexibilitätsmerkmalen und Zugang, Dauer und Höhe der Sozialschutzleistungen;
  • das Beschäftigungsniveau der Belegschaft;
  • angemessene Leistungen festlegen (insbesondere für Renten);
  • Verbesserung des Zugangs der Arbeitnehmer zu Schulungen;
  • effektive Work-Life-Balance-Instrumente;
  • Stellen Sie den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicher und verhindern Sie Verletzungen bei der Arbeit.
  • Lücken aufgrund beruflicher Laufbahnen bei langen Zeiten der Arbeitslosigkeit, insbesondere Lücken, die geschlechts- oder altersabhängig sind oder auf prekäre Beschäftigungsformen zurückzuführen sind.

Andere Elemente können durch den sozialen Dialog untersucht werden, wie beispielsweise die Zukunft der Arbeit, einschließlich des Schutzes vor ungerechtfertigten Entlassungen, des Rechts auf Vollzeitbeschäftigung und der Souveränität der Arbeitszeit.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Umsetzung der Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz. Prioritäten: Ausweitung der formellen (obligatorischen) und wirksamen Deckung, Wirksamkeit und Angemessenheit der Leistung auf Arbeitnehmer und Selbstständige.

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Social Protection Scoreboard - Konvergenz nach oben mit den Zielen im Rahmen des Programms für hochwertige Arbeitsplätze.