Home / Kapitel II / Sozialer Dialog und Einbeziehung der Arbeitnehmer

Prinzip 8

Sozialer Dialog und Einbeziehung der Arbeitnehmer

Der soziale Dialog ist eine Voraussetzung für menschenwürdige Arbeit und faire Löhne und ein Schlüsselprinzip der europäischen Säule sozialer Rechte. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Aktionsplans der Säule unterstreicht der EGB, dass für einen wirksamen sozialen Dialog die Sozialpartner über ausreichende Ressourcen und Fachkenntnisse verfügen müssen, um Vereinbarungen auszuhandeln und umzusetzen. Unterstützung beim Kapazitätsaufbau ist der Schlüssel, und die Erholung von der beispiellosen COVID-19-Krise erfordert starke Sozialpartnerorganisationen. Darüber hinaus müssen die Vorrechte des sozialen Dialogs für beide Seiten der Industrie gewahrt bleiben. Dies bedeutet, dass die Kommission die Konsultationen der Sozialpartner gegenüber den öffentlichen Konsultationen priorisieren und sicherstellen muss, dass die Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitsseite einbezogen werden. Ebenso darf der zivilgesellschaftliche Dialog nicht mit dem sozialen Dialog verwechselt werden, der zivilgesellschaftliche Dialog muss gefördert werden, jedoch nicht in einer Weise, die die Gewerkschaften oder den zweiteiligen sozialen Dialog untergräbt. Der soziale Dialog spielt eine zentrale Rolle bei der Stärkung der sozialen Rechte und der Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums. Die europäischen Sozialpartner spielen eine Rolle bei der Verfolgung und Umsetzung der europäischen Säule der sozialen Rechte im Einklang mit ihrer Autonomie und ihren Vorrechten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Aktionsplan den Europäischen Sozialen Dialog und seine Ergebnisse unterstützt. Europäische Sozialpartner können durch die Schaffung von Mindestrechten und die Stärkung der sozialen Dimension des Binnenmarkts durch Positionen auf EU-Ebene, gemeinsame Analysen und auf Wunsch die Unterzeichnung autonomer Abkommen, die auch auf die Festlegung und Funktionsweise innovativer EU-Instrumente und Rechtsvorschriften abzielen, beitragen. Die Rolle des sozialen Dialogs in frühen, Zwischen- und Umsetzungsphasen der Politik- und Gesetzgebungsentwicklung muss zu einem vorhersehbaren und garantierten Prozess entwickelt werden, und wir brauchen eine Garantie für die Vorrechte der Gewerkschaft als Sozialpartner, der die Arbeitnehmer vertritt.

Der EGB-Gewerkschaftsbeteiligungsindex für das EU-Semester zeigt, dass Bemühungen zur Schaffung des Rechts der Sozialpartner, sich am EU-Semester zu beteiligen, keine Ergebnisse liefern. Dies betrifft insbesondere die nationale Dimension des Europäischen Semesters. Eine europäische Regelung (möglicherweise durch eine neue Richtlinie oder durch Änderungen der Verordnung 1466/1997) könnte eine Verpflichtung für die nationalen Regierungen begründen, die Sozialpartner zum Meilenstein des Semesters zu konsultieren, zusammen mit einigen Qualitätskriterien wie angemessenem Zeitpunkt, angemessenem Dialogniveau, aussagekräftiger Zugang zu Informationen und Sicherstellung der materiellen und immateriellen Fähigkeiten der Sozialpartner.

Die Beteiligung der Mitarbeiter an Unternehmensentscheidungsprozessen ist aufgrund der Unternehmensmobilität im Binnenmarkt gefährdet. Es gibt Hinweise darauf, dass Unternehmensentscheidungen häufig getroffen werden, um eine Beteiligung der Mitarbeiter zu vermeiden. Beispielsweise beeinträchtigen Mängel in den nationalen Gesetzen zur Umsetzung von EU-Richtlinien und insbesondere in der Neufassung der EBR-Richtlinie das Recht auf Information und Konsultation. In den nationalen Gesetzen vorgesehene Sanktionen sind selten verhältnismäßig, wirksam und abschreckend. Informations- und Konsultationsrechte ermöglichen keine Einbeziehung und keinen Schutz der Arbeitnehmer. Die EU-Gesetzgebung sollte eine Aufwärtskonvergenz in Europa auslösen.

Nach Prinzip 8 sollte ein Fall für die gemacht werden Recht der Arbeitnehmer (unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags), Tarifverhandlungen zu führen. Das Recht auf Tarifverhandlungen ist ein Grundrecht und wird von der EU als solches anerkannt. Die Tarifverträge für gesellschaftliche Vorteile bringen in Bezug auf Fairness, gleiche Wettbewerbsbedingungen und sozialen Fortschritt solche Vereinbarungen, die nicht standardisierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in Plattformunternehmen (einschließlich Selbstständiger) abdecken. sollte als völlig außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 101 AEUV und der nationalen Wettbewerbsregeln liegend angesehen werden. Das EU-Wettbewerbsrecht und die nationalen Wettbewerbsregeln müssen im Lichte der Grundrechte ausgelegt werden, wobei das Recht auf Tarifverhandlungen für alle Arbeitnehmer, atypische Arbeitnehmer und Plattformarbeiter (einschließlich Selbstständiger) anerkannt wird.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Verstärkter Rahmen für die Beteiligung der Sozialpartner an den EU-Semester- / Wiederherstellungsplänen, möglicherweise über eine Gesetzesinitiative.
  2. Die Überarbeitung der EBR-Richtlinie, um sicherzustellen, dass das Recht der Arbeitnehmer, informiert und konsultiert zu werden, bevor relevante Entscheidungen getroffen werden, uneingeschränkt eingehalten wird
  3. Legislative Initiative zu Information, Konsultation und Beteiligung, einschließlich rechtsverbindlicher Mindeststandards für die Vertretung von Arbeitnehmern auf Vorstandsebene
  4. Ratifizierung des IAO-Übereinkommens der Arbeitnehmervertreter von 1971 (Nr. 135
  5. Eine europäische Richtlinie zur Sorgfaltspflicht, die sich auf die Achtung, Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte und verantwortungsbewusstes Geschäftsverhalten konzentriert.

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Investieren Sie in den sozialen Dialog, um den sektorübergreifenden und sektoralen sozialen Dialog auf europäischer Ebene zu verbessern und die Kapazitäten der Sozialpartner zu entwickeln, um mit ihren Mitgliedern zu verhandeln und sich mit ihnen zu befassen, auch in einem digitalen Umfeld.
  2. Bereitstellung klarer, transparenter und garantierter Regeln unter uneingeschränkter Einbeziehung der Sozialpartner, auf die man sich verlassen kann, wenn es um die Maßnahmen geht, die die Kommission ergreifen wird, um Sozialpartnervereinbarungen zur Annahme in verbindlicher Form vorzulegen
  3. Respektieren Sie die Vorrechte der Gewerkschaften als Sozialpartner, der die Arbeitnehmer vertritt
  4. Unterstützung der Sozialpartner bei der Umsetzung autonomer Rahmenvereinbarungen durch zweckgebundene Mittel im Zusammenhang mit den Vereinbarungen
  5. Bereitstellung sozialer Unterstützung für Sozialpartner zur Bewältigung der COVID-19-Krise, damit sie ihre volle Rolle bei der Erholung spielen können.
  6. Stärkung des Rechts der Arbeitnehmer auf Tarifverhandlungen durch Beendigung der Gewerkschaftszerstörungspraktiken und durch öffentliche Beschaffungsprozesse, bei denen Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die einen Tarifvertrag anwenden.
  7. Erhöhung der Ressourcen im MFR für die Ausbildung von Arbeitnehmervertretungen. Erhöhung der Ressourcen für Initiativen zur Unterstützung der Einrichtung und des ordnungsgemäßen Funktionierens von EBR und anderen transnationalen Einrichtungen zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer.