Prinzip 14
Mindesteinkommens
Die EU weist nur Verbesserungen auf bei der Bekämpfung der absoluten Armut (materielle Entbehrung). Es werden jedoch keine Anstrengungen unternommen Menschen aus Armut oder sozialer Ausgrenzung heraushalten: Die Armut am Arbeitsplatz nimmt zu. Die Mehrheit der EU-Systeme mit Mindesteinkommen ist weit davon entfernt, eine ausreichende Deckung, Dauer und Angemessenheit der Leistungen zu gewährleisten. Dies führt zu wachsenden sozialen Spaltungen, Arbeitsmarkt- und wirtschaftlichen Störungen.
Der EGB glaubt das Die europäischen Bürger sollten auch das Recht haben, ein garantiertes Mindesteinkommen für alle Altersgruppen zu erhalten. Dies kann durch eine Kombination von Sozialschutzinstrumenten und öffentlichen Investitionen in die Ausbildung von Arbeitslosen mit öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Aktivierungsmaßnahmen erreicht werden, die jeder einzelnen Person in der EU helfen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist. EU-Standards für ein Mindesteinkommen können nicht als arbeitshemmend angesehen werden.
Mindesteinkommensregelungen müssen ein ausreichendes Einkommen gewährleisten, um die Grundbedürfnisse der Menschen und ihrer Angehörigen zu befriedigen, und inklusiv und zugänglich sein;; Für diejenigen, die arbeiten können, müssen sie mit einer Reihe von Diensten kombiniert und in eine umfassendere Reaktion der EU und der nationalen Politik auf aktive Inklusion eingebettet werden. Die kürzlich verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zu Mindesteinkommenssystemen ermächtigen die EG, den EU-Rahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu stärken. Ein Legislativvorschlag in diesem Bereich sollte eine gleichwertige Leistung der nationalen Systeme gewährleisten, ohne deren Merkmale zu ändern, vorausgesetzt, das System gewährleistet Ergebnisse, die an europäischen Standards ausgerichtet sind. Der EGB fordert eine verbindliche Initiative wie eine europäische Die Rahmenrichtlinie legt gemeinsame Grundsätze, Definitionen und Mindeststandards fest, um dieses Recht EU-weit zu gewähren. In vielen Ländern spielen Gewerkschaften eine Schlüsselrolle bei der Verwaltung von Einrichtungen der sozialen Sicherheit, häufig mit gemeinsamen Einrichtungen, und durch kollektiv ausgehandelte Instrumente zur sozialen Eingliederung und zum Schutz schutzbedürftiger Kategorien. Dies ist ein Vorteil, auf dem jede EU-Initiative aufbauen und akzentuieren und nicht mit unerwünschten harmonisierenden rechtlichen Rahmenbedingungen drohen sollte.
Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt
- Festlegung der Merkmale einer Europäischen Rahmenrichtlinie für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU.
- Ein Instrument zur Definition und Gestaltung der Funktionen eines Mindesteinkommens, einschließlich eines Warenkorbs als Parameter für die Festlegung des Einkommensniveaus für den Lebensunterhalt.
Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Herstellung von Verbindungen zu SDG 1 und dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut wie in Prinzip 11.
- Ausarbeitung eines Rahmens für den sozialen Dialog für Sozialpartner und Regierungen, um die Abdeckung, Angemessenheit und Wirksamkeit von Mindesteinkommensregelungen in Kombination mit Sozialleistungen und Aktivierungsmaßnahmen zu bewerten.