Prinzip 10
Gesundes, sicheres und gut angepasstes Arbeitsumfeld und Datenschutz
COVID-19 ist die größte gesundheitliche, wirtschaftliche und soziale Herausforderung in der Geschichte der Europäischen Union. Die Dimension von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutz) ist ein grundlegender Bestandteil der europäischen Strategie zur Begrenzung der Verbreitung des Virus und zur Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Aktivitäten. Es wurden zahlreiche nationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 umgesetzt, darunter auch Maßnahmen, die sich auf Arbeitsplätze und den Weg zur Arbeit beziehen.
Seit dem COVID-19-Ausbruch sind Arbeitnehmer in vielen Sektoren (die meisten davon Arbeitnehmerinnen) weiterhin physisch am Arbeitsplatz, an vorderster Front, anwesend und bekämpfen das Virus, beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Reinigungsindustrie und im Einzelhandel. Im Rahmen einer zweiten Ansteckungswelle haben die Regierungen Sperrmaßnahmen außer Kraft gesetzt und eine kontrollierte Wiederaufnahme der Arbeit und den Zugang zum Arbeitsplatz eingeführt. Der Erfolg der EU-Ausstiegsstrategie wird weitgehend davon abhängen, dass wirksame arbeitsschutzgerechte Maßnahmen ergriffen werden.
Arbeitsschutzmaßnahmen bieten durch Gesetzgebung oder Tarifverträge praktische Unterstützung für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Die Beteiligung der Gewerkschaften an der Entwicklung solcher Maßnahmen ist von zentraler Bedeutung. Geeignete vorbeugende Maßnahmen der Arbeitgeber werden dazu beitragen, eine sichere und gesunde Rückkehr zum Arbeitsplatz zu erreichen, nachdem die Eindämmungsmaßnahmen, insbesondere die Maßnahmen zur physischen Distanzierung und die Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstung, gemildert wurden. Sie tragen auch dazu bei, die Übertragung von COVID-19 zu beseitigen.
Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt
- Schnelle Annahme der Entscheidung der Europäischen Kommission, Covid-19 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe in Anhang III der Richtlinie 2000/54 / EG über den Schutz der Arbeitnehmer vor Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen bei der Arbeit aufzunehmen.
- Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheiten in allen Sektoren und für alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Status.
- Überwachung und Verstärkung der Umsetzung der Richtlinien 2017/2398, 2019/130 und 2019/983 sowie der Durchsetzung des derzeitigen EU-Besitzstands.
- Entwickeln und verfolgen Sie unsere Forderungen nach arbeitsfreiem Krebs, einschließlich der Entwicklung von Risikobewertungen und einer Überarbeitung der Asbestrichtlinie.
- Fortsetzung der Verfolgung der EU-Richtlinien zu psychosozialen Risiken (PSR) und Erkrankungen des Bewegungsapparates (MSD).
Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Entwicklung und Verfolgung einer Strategie zur Nulltoleranz gegenüber tödlichen Unfällen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen. "Null tödliche Unfälle Vision" in der bevorstehenden EU-Arbeitsschutzstrategie.
- Abbildung der Rolle der Arbeitnehmervertreter und Bewertung der Wirksamkeit der Gewerkschaftsrechte, um die tatsächliche Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zu Arbeitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen.
- Entwicklung einer einheitlichen / einheitlichen Standardmethode und eines gemeinsamen Informationssystems in der EU zu folgenden Themen: Meldung von Arbeitsunfällen, Informationen zu Versicherungssystemen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie Austausch bewährter Verfahren.