KAPITEL III (24 – 29)
SOZIALER SCHUTZ UND INKLUSION
- Gewährleisten umfassender sozialer Schutz und Zugang zu erschwinglichen und hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen. Weiterentwicklung der Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz in einer nächsten EU-Legislaturperiode, um die Abdeckung atypischer Arbeitskräfte durch Sozialschutzsysteme zu verbessern. Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung der Empfehlung von 2019, einschließlich eines europäischen Netzwerks nationaler Institutionen der sozialen Sicherheit.
- Stärkung robuster Sozialschutzsysteme, universell, wirksam und angemessen, in der Lage, Menschen mit sozialen Risiken wie Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. einen angemessenen Lebensstandard zu bieten, als Schlüsselbestandteil der europäischen sozialen Marktwirtschaft und des europäischen Sozialstaates.
- Befürwortung der Empfehlungen des Berichts der hochrangigen Gruppe über die Zukunft des Sozialschutzes und der Wohlfahrtsstaaten in der EU gemäß der mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte eingegangenen Verpflichtung: Anregung der Debatte über eine Überarbeitung der Politik im Einklang mit den Empfehlungen des Berichts Mitgliedstaaten, Ermittlung der Bereiche für mögliche konkrete Maßnahmen auf nationaler Ebene; Stärkung der Rolle der EU bei der Aufwärtskonvergenz in bestimmten Bereichen, schlägt der Bericht vor.
- Entwicklung hocheffizienter, zuverlässiger und überwachter Sozialschutzsysteme, die die Rechte der Arbeitnehmer gemäß der EPSR sowohl in einem bestimmten Mitgliedsstaat als auch in einer grenzüberschreitenden Dimension gewährleisten sollen; Förderung der Digitalisierung der Sozialversicherungssysteme, um die Transparenz, Sicherheit, Überwachung und Rechtmäßigkeit der Sozialversicherungsvorgänge sowohl intern als auch grenzüberschreitend zu verbessern.
- Aufbauend auf der Empfehlung des Rates von 2019 Zugang zum Sozialschutz in einer nächsten EU-Legislaturperiode: Aufruf an die Mitgliedsstaaten, substanzielle Reformen durchzuführen, um sowohl eine formelle als auch eine wirksame Absicherung von Arbeitnehmern und Selbstständigen durch angemessene und transparente Sozialschutzsysteme sicherzustellen; Verbesserung des Zugangs, der Wirksamkeit und der Angemessenheit des Sozialschutzes für atypische Arbeitskräfte durch Schließung von Systemlücken; Behebung der bestehenden Schwächen in der formellen Absicherung für Selbstständige durch Förderung der Weiterentwicklung des freiwilligen Ansatzes hin zu einem obligatorischen Ansatz, der die umfassenderen Folgen ihres mangelnden Zugangs zu Systemen für das Funktionieren der Arbeitsmärkte und die Stabilisierungsfähigkeit der Sozialsysteme angehen würde und deren Finanzierung.
- Aufbauend auf der Mindesteinkommensempfehlung: Bewertung seiner Wirksamkeit und seiner gesellschaftlichen Auswirkungen innerhalb der MS; Einführung einer Richtlinie zur Festlegung gemeinsamer EU-Standards für Mindesteinkommenssysteme und zur Verbesserung ihrer Angemessenheit, Wirksamkeit, Inanspruchnahme und Abdeckung, mit spezifisch, zu bewältigen die Strategie zur Armutsbekämpfung, im Hinblick auf die Erreichung der Porto-Hauptziel on Armutsbekämpfung.
- Verbesserung der Wirksamkeit und der Aufwärtskonvergenz bei der Umsetzung der Empfehlung zu bezahlbarer, hochwertiger Langzeitpflege.
- Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung der Überwachung der Empfehlungen, einschließlich eines europäischen Netzwerks nationaler Institutionen der sozialen Sicherheit; Weiterentwicklung qualitativer und quantitativer Indikatoren zur Überprüfung der wirksamen Umsetzung der Empfehlung, sowohl im Rahmen des Überwachungsrahmens als auch durch die Vorlage neuer Initiativen;
- Stärkung der Rolle der Gewerkschaften bei der Überwachung der Empfehlungen und politischen Entwicklungen im Bereich des Sozialschutzes: Planung eines alle drei Jahre erscheinenden Leitberichts, der auf dem Beitrag der Sozialschutzinstitutionen der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner basiert und vom Ausschuss für Sozialschutz verfasst wird und die Europäische Kommission, um Trends in den Sozialschutzsystemen in der gesamten EU sichtbar zu machen, einschließlich der Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des HLG-Berichts über die Zukunft der Wohlfahrt;
- Gewährleistung eines universellen, auf Rechten basierenden Zugangs zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich Kinderbetreuung und Transport. Maßnahmen ergreifen, um die uneingeschränkte Achtung des Rechts auf angemessenen, menschenwürdigen und bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen. Gewährleistung hochwertiger Dienstleistungen und eines Rechts der Arbeitnehmer auf die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen.
- Förderung eines auf Rechten basierenden Ansatzes und öffentlicher Investitionen in universelle, solidarische und geschlechtergerechte Sozialschutzsysteme auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene. Verfolgung von Aufwärtskonvergenzzielen und Mittelzuweisungen in den Bereichen Kinder-, Gesundheits-, Alten-, Langzeit-, Behinderten- und Pflegebedürftigkeit, um eine allgemeine Absicherung und eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten.
- Aufbauend auf den positiven Erfahrungen von SICHER, Einführung einer Initiative zur Entwicklung eines EU-Instruments mit Schwerpunkt auf Programmen zur Arbeitsplatzerhaltung, mit einer gemeinsamen Herangehensweise an Aktive arbeitsmarktpolitikund die Gestaltung dauerhafter EU-Stabilisatoren/Rückversicherung der Staatsausgaben für Beschäftigung und Sozialschutz. Der Anwendungsbereich von SURE sollte erweitert werden Helfen Sie Arbeitnehmern und Unternehmen, gerechte Übergangsmaßnahmen zu ergreifen, und der Geltungsbereich dieser Maßnahme wurde auf alle Kategorien atypischer, selbständiger und prekärer Arbeitnehmer ausgeweitet.
- Starke Verankerung des Ziels, das geschlechtsspezifische Rentengefälle zu verringern, in der Gleichstellungsstrategie für die Zeit nach 2025.
- Aufbauend auf der Mindesteinkommensempfehlung, Einführung von a Richtlinie zur Festlegung gemeinsamer EU-Standards für Mindesteinkommenssysteme, um die Strategie zur Armutsbekämpfung im Hinblick auf die Erreichung des Porto-Kernziels zur Armutsbekämpfung zu bewältigen.