KAPITEL I (24-29)

GLEICHE CHANCEN UND ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT

  • Sicherstellen, dass die EU Maßnahmen ergreift, um das Recht aller auf hohe Qualität zu gewährleisten inklusive lebenslanges Training ohne Kosten für die Arbeitnehmer und während der Arbeitszeit, als individueller, einklagbarer Anspruch auf Ausbildung gegenüber dem Arbeitgeber. Es ist außerdem von entscheidender Bedeutung, bezahlten Bildungsurlaub für alle Arbeitnehmer und das Recht auf Zugang zu vollständigen Qualifikationen, die Validierung nicht formaler und informeller Lern- und Arbeitserfahrungen sowie kostenlose und hochwertige Berufsberatung zu gewährleisten. Es ist notwendig, zur Stärkung des sozialen Dialogs beizutragen, mit dem Ziel, die durch den sozialen Dialog vorangetriebene Um- und Weiterqualifizierung zu fördern und den Sozialpartnern eine strategischere Rolle in der europäischen und nationalen Politik sowie in den Finanzierungsmechanismen für die Ausbildung zuzuweisen, insbesondere bei der Ermittlung des Qualifikationsbedarfs für die Zukunft, Definition von Qualifikations- und Kompetenzrahmen, Anpassung der Lehrpläne und ihrer Gestaltung an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer.
  • Stärkere Maßnahmen auf EU-Ebene ergreifen um das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu beseitigen. Gewährleistung einer raschen und ehrgeizigen Umsetzung und Umsetzung der Richtlinie zur geschlechtsspezifischen Lohntransparenz auf nationaler Ebene, die zu einer Neubewertung der überwiegend von Frauen geleisteten Arbeit und zu einer stärkeren Unterstützung von Tarifverhandlungen führt, um das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu schließen und die berufliche Weiterentwicklung zu fördern.
  • Die notwendigen Initiativen ergreifen, um Schluss mit allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt in der Arbeitswelt, auch online. Im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist ein umfassender Ansatz erforderlich, der häusliche Gewalt, Cybergewalt, psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt berücksichtigt. Befürworten Sie eine starke Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die eine starke Rolle der Gewerkschaften vorsieht.
  • Sicherstellung einer raschen Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 190 zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in allen europäischen Ländern.
  • Entwicklung einer neuen und ehrgeizigen Gleichstellungsstrategie für die Zeit nach 2025, die die Schlüsselrolle der Gewerkschaften, des sozialen Dialogs, der Tarifverhandlungen und der Gleichstellungsverhandlungen anerkennen und unterstützen sollte.
  • Förderung von Tarifverhandlungen und Tarifverträgen, um Vielfalt, Toleranz und Inklusion auf allen Ebenen aktiv zu fördern und alle möglichen Gründe für Diskriminierung und arbeitsbedingte Gewalt zu bekämpfen. Die Umsetzung des EU-Aktionsplans gegen Rassismus, der EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und des EU-Roma-Strategierahmens für Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe sollte eine sinnvolle Rolle für Sozialpartner und Gewerkschaften umfassen.
  • Hinarbeiten stärkere öffentliche Arbeitsverwaltungen, wirksame Arbeitsmarktpolitiken und Interventionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen mit sozialen Konditionalitäten
    von Qualitätsarbeitsplätzen für öffentliche Einstellungszuschüsse.