Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder

Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder

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Prinzip 11

Kinderbetreuung und Unterstützung für Kinder

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten blieb in der EU2020 und in der EUXNUMX hinter den Erwartungen zurück Barcelona Ziele. Die öffentlichen Investitionen in diesem Bereich nehmen ab, anstatt zuzunehmen. Armut unter Kindern und Chancen für Kinder hängen stark vom Einkommen und dem sozialen Vermögen des Haushalts ab, in dem sie aufwachsen. Es ist auch wichtig, den Zugang zu qualitativ hochwertiger und zugänglicher Kinderbetreuung sowie den Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung, Freizeiteinrichtungen und Gesundheitsversorgung in sicherzustellen Damit Kinder ihre Persönlichkeit und ihre Talente voll entfalten können und auch Arbeitnehmer, insbesondere Frauen, uneingeschränkt am Arbeitsmarkt teilnehmen und langfristig die Gleichstellung in der Gesellschaft verbessern können.

Eine Kindergarantie sollte ausnahmslos alle Kinder abdecken und den freien Zugang zu Bildung, Kinderbetreuung, Bildungsfreizeit, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Ernährung von hoher Qualität umfassen. Die EU sollte die Universalität - und Qualität - der öffentlichen Dienstleistungen stärken, was auch schutzbedürftigen Kindern und ihren Familien zugute kommt. Die Kindergarantie sollte ein Weg sein, um die vollständige Anwendung des UNCRC zu erreichen, wobei Universalität ein Schlüsselprinzip ist. Die Barcelona-Ziele sollten aktualisiert und gefördert werden.

Kinderbetreuungseinrichtungen müssen zugänglich (geografisch und für Kinder mit Behinderungen), erschwinglich und von hoher Qualität sein.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Eine universelle EU-Kindergarantie für alle Kinder zur Bekämpfung der Kinderarmut und zur Förderung der sozialen Eingliederung.
  2. Seminar der europäischen Sozialpartner zu Kinderbetreuungsangeboten in der EU im Rahmen ihres autonomen Arbeitsprogramms 2019-2021

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut mit besonderem Schwerpunkt auf: (i) Gewährleistung zugänglicher, kostenloser und qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienste, einschließlich sozialer Dienste und Kinderbetreuungseinrichtungen; (ii) Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle Kinder; (iii) Bekämpfung der Haushaltsarmut
  2. Erfüllung der Forderungen der Sozialpartner nach öffentlichen Investitionen in Pflegeeinrichtungen für Kinder und nach Tarifverhandlungspotenzial, um den spezifischen Bedürfnissen berufstätiger Eltern gerecht zu werden.

Sozialer Schutz

Sozialer Schutz

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Prinzip 12

Sozialer Schutz

Die Folgenabschätzung des Vorschlags für a Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz beschreibt treffend die Herausforderungen hinter Prinzip 12. Der EGB hat sich im EU-Semester 2019 für den Sozialschutz ausgesprochen und den voreingenommenen Ansatz der EU unter Beweis gestellt, bei dem die Nachhaltigkeit der nationalen Systeme das wichtigste und häufig einzige politische Ziel eines länderspezifischen Ziels ist Empfehlungen.

In vier Jahren sollte eine Folgenabschätzung Rückschlüsse darauf ziehen, ob eine Empfehlung das geeignete Instrument ist, um dieses Ziel zu erreichen, oder ob eine Richtlinie besser geeignet wäre.

Der Zugang zum Sozialschutz hängt stark mit der Qualität der Beschäftigung zusammen. Aus diesem Grund muss dieser Grundsatz mit Grundsatz 5 vereinbar sein. In Bezug auf den Sozialschutz sollten folgende Punkte überwacht werden:

  • Deckung und Angemessenheit der Sozialschutzleistungen, unabhängig von der Beschäftigungsform;
  • Garantie von effektiver Mindestschutz für alle;
  • das Gleichgewicht zwischen Beschäftigungsflexibilitätsmerkmalen und Zugang, Dauer und Höhe der Sozialschutzleistungen;
  • das Beschäftigungsniveau der Belegschaft;
  • angemessene Leistungen festlegen (insbesondere für Renten);
  • Verbesserung des Zugangs der Arbeitnehmer zu Schulungen;
  • effektive Work-Life-Balance-Instrumente;
  • Stellen Sie den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicher und verhindern Sie Verletzungen bei der Arbeit.
  • Lücken aufgrund beruflicher Laufbahnen bei langen Zeiten der Arbeitslosigkeit, insbesondere Lücken, die geschlechts- oder altersabhängig sind oder auf prekäre Beschäftigungsformen zurückzuführen sind.

Andere Elemente können durch den sozialen Dialog untersucht werden, wie beispielsweise die Zukunft der Arbeit, einschließlich des Schutzes vor ungerechtfertigten Entlassungen, des Rechts auf Vollzeitbeschäftigung und der Souveränität der Arbeitszeit.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Umsetzung der Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz. Prioritäten: Ausweitung der formellen (obligatorischen) und wirksamen Deckung, Wirksamkeit und Angemessenheit der Leistung auf Arbeitnehmer und Selbstständige.

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Social Protection Scoreboard - Konvergenz nach oben mit den Zielen im Rahmen des Programms für hochwertige Arbeitsplätze.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

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Prinzip 13

Arbeitslosengeld

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) verringert tendenziell die Angemessenheit und Deckung von Arbeitslosenversicherungssystemen zugunsten eines Ausgleichs der Staatshaushalte, jedoch zum Nachteil des Arbeitnehmerschutzes. Die Arbeitslosenunterstützung hat sich jedoch verringert (Ersatzquote oder Dauer der Leistungen, Verpflichtungen des Leistungsempfängers, die nicht mit der Teilnahme an ALMP verbunden sind usw.). Das Ziel einer stärkeren Angleichung an die aktive Arbeitsmarktpolitik gilt weiterhin für einige wenige Länder. Es ist abhängig von nationalen Modellen und die EU harmonisiert die Durchführung von Aktivierungsmaßnahmen nicht. Die Folgen davon können in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und Armutsquoten als Teil des Benchmarking-Prozesses innerhalb des EU-Semesters gesehen werden.

Eine EU-Initiative zur Freizügigkeit von Arbeitnehmern und zur Übertragbarkeit von Rechten bei Arbeitsmarktübergängen kann eine Konvergenz im Bereich der Arbeitnehmerrechte auf angemessene Arbeitslosenunterstützung und / oder Aktivierungsmaßnahmen für den Übergang von Arbeitslosigkeit zu Beschäftigung oder von befristeten zu Standardarbeitsverträgen auslösen .

Die Europäische Kommission arbeitet an einem Vorschlag für ein europäisches Rückversicherungssystem für Arbeitslosenunterstützung. Es wird wahrscheinlich als konzipiert Instrument der Haushaltsstabilität statt eines Arbeitsmarktinstruments, mit der unerwünschten Folge, dass Nachhaltigkeit relevanter ist als die Angemessenheit der Leistung. Das Rückversicherungssystem sollte nicht in die Regeln und Praktiken der nationalen Systeme eingreifen oder als neues Instrument zur Disziplinierung der Mitgliedstaaten und / oder zur Harmonisierung der nationalen Systeme für die Arbeitslosenversicherung dienen. Ein europäisches Rückversicherungssystem für Arbeitslose könnte dazu beitragen, einen grundlegenden Unterstützungsstandard während der Arbeitslosenzyklen sicherzustellen. Die Idee, EURS zu etablieren, wurde bereits vor dem Ausbruch von Covid-19 diskutiert, doch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie machen die Diskussion über ein solches Instrument umso notwendiger. Es muss klargestellt werden, dass SURE die Notwendigkeit einer Diskussion über ein dauerhafteres System nicht ersetzt.

In Bezug auf das Benchmarking innerhalb des Europäischen Semesters könnte mehr Gewicht darauf gelegt werden junge Arbeiter die zu Beginn ihres Karriereweges besonders von Prekarität betroffen sind und im Rahmen des bestehenden nationalen Arbeitslosenversicherungssystems manchmal noch stärker bestraft oder sogar ignoriert werden. Gleiches gilt möglicherweise für Arbeitnehmer zwischen 52 und 67 Jahren. Die Frage der Sanktionen scheint auch im Hinblick auf die in ganz Europa verbreiteten Strukturreformen relevant zu sein, um den Zugang von Arbeitssuchenden zu Arbeitslosengeldsystemen zu verringern oder durch das Sparmaßnahmen-Prisma mehr Unsicherheit bei Arbeitssuchenden zu schaffen . Darüber hinaus sollte in einigen Mitgliedstaaten die wachsende Tendenz angegangen werden, Arbeitssuchende „unsichtbar“ zu machen, um kurzfristigen politischen Errungenschaften zu dienen - beginnend mit jungen NEETs -.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Untersuchung des Mehrwerts eines Rechtsinstruments, das im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ein Recht auf Zugang und Übertragbarkeit von Ansprüchen auf Arbeitslosenunterstützung und ALMP-Pakete für Arbeitslose begründen würde.
  2. Einrichtung eines europäischen Rückversicherungssystems für Arbeitslosigkeit.
  3. Verweis auf Titel X AEUV, Festlegung rechtsverbindlicher Mindeststandards für Arbeitslosenunterstützung in Bezug auf Deckung, Angemessenheit, Ausbildungsrecht und Dauer der Ansprüche.

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Benchmarking-Systeme für Indikatoren: Langzeitarbeitslosigkeit und Staatsausgaben für ALMP.
  2. Die Europäische Beschäftigungsstrategie und das Europäische Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen sollten weiterentwickelt werden.
  3. Entwicklung von Indikatoren und Benchmarks, die die Konvergenz der Leistung von Arbeitslosenversicherungssystemen nach oben fördern, um die Festlegung von Mindeststandards und die Sicherung von Merkmalen für nationale Systeme zu unterstützen.

Mindesteinkommens

Mindesteinkommens

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Prinzip 14

Mindesteinkommens

Die EU weist nur Verbesserungen auf bei der Bekämpfung der absoluten Armut (materielle Entbehrung). Es werden jedoch keine Anstrengungen unternommen Menschen aus Armut oder sozialer Ausgrenzung heraushalten: Die Armut am Arbeitsplatz nimmt zu. Die Mehrheit der EU-Systeme mit Mindesteinkommen ist weit davon entfernt, eine ausreichende Deckung, Dauer und Angemessenheit der Leistungen zu gewährleisten. Dies führt zu wachsenden sozialen Spaltungen, Arbeitsmarkt- und wirtschaftlichen Störungen.

Der EGB glaubt das Die europäischen Bürger sollten auch das Recht haben, ein garantiertes Mindesteinkommen für alle Altersgruppen zu erhalten. Dies kann durch eine Kombination von Sozialschutzinstrumenten und öffentlichen Investitionen in die Ausbildung von Arbeitslosen mit öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Aktivierungsmaßnahmen erreicht werden, die jeder einzelnen Person in der EU helfen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist. EU-Standards für ein Mindesteinkommen können nicht als arbeitshemmend angesehen werden.

Mindesteinkommensregelungen müssen ein ausreichendes Einkommen gewährleisten, um die Grundbedürfnisse der Menschen und ihrer Angehörigen zu befriedigen, und inklusiv und zugänglich sein;; Für diejenigen, die arbeiten können, müssen sie mit einer Reihe von Diensten kombiniert und in eine umfassendere Reaktion der EU und der nationalen Politik auf aktive Inklusion eingebettet werden. Die kürzlich verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zu Mindesteinkommenssystemen ermächtigen die EG, den EU-Rahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu stärken.  Ein Legislativvorschlag in diesem Bereich sollte eine gleichwertige Leistung der nationalen Systeme gewährleisten, ohne deren Merkmale zu ändern, vorausgesetzt, das System gewährleistet Ergebnisse, die an europäischen Standards ausgerichtet sind. Der EGB fordert eine verbindliche Initiative wie eine europäische Die Rahmenrichtlinie legt gemeinsame Grundsätze, Definitionen und Mindeststandards fest, um dieses Recht EU-weit zu gewähren. In vielen Ländern spielen Gewerkschaften eine Schlüsselrolle bei der Verwaltung von Einrichtungen der sozialen Sicherheit, häufig mit gemeinsamen Einrichtungen, und durch kollektiv ausgehandelte Instrumente zur sozialen Eingliederung und zum Schutz schutzbedürftiger Kategorien. Dies ist ein Vorteil, auf dem jede EU-Initiative aufbauen und akzentuieren und nicht mit unerwünschten harmonisierenden rechtlichen Rahmenbedingungen drohen sollte.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Festlegung der Merkmale einer Europäischen Rahmenrichtlinie für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU.
  2. Ein Instrument zur Definition und Gestaltung der Funktionen eines Mindesteinkommens, einschließlich eines Warenkorbs als Parameter für die Festlegung des Einkommensniveaus für den Lebensunterhalt.

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Herstellung von Verbindungen zu SDG 1 und dem Aktionsplan zur Bekämpfung der Armut wie in Prinzip 11.
  2. Ausarbeitung eines Rahmens für den sozialen Dialog für Sozialpartner und Regierungen, um die Abdeckung, Angemessenheit und Wirksamkeit von Mindesteinkommensregelungen in Kombination mit Sozialleistungen und Aktivierungsmaßnahmen zu bewerten.

Alterseinkommen und Renten

Alterseinkommen und Renten

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Prinzip 15

Alterseinkommen und Renten

Die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung sollten besser verstanden und Lösungen gefunden werden, um die Unterstützung älterer Menschen, angemessene Renten, gute Gesundheits- und Sozialfürsorge sowie Sicherheitsnetze sicherzustellen. Umfassende Sozialschutzsysteme können nicht allein durch Gesetzgebung aufgebaut werden. Sie benötigen finanzielle Mittel und eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung des EPSR voranzutreiben. In diesem Zusammenhang ist die Rolle der EU von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Menschen das Ende ihrer beruflichen Laufbahn bei guter Gesundheit und mit ausreichenden Ressourcen - vor allem durch strenge gesetzliche Rentensysteme garantiert - erreichen, um einen würdigen Ruhestand zu genießen. Arbeitnehmer, die in anstrengenden Tätigkeiten beschäftigt sind, benötigen besondere Vorschriften im weiten Bereich der Rentensysteme, um eine gute Gesundheit im Ruhestand und ein angemessenes Einkommen im Rentenalter zu gewährleisten.

Im EU-Semester werden Renten immer noch als rein steuerliche Nachhaltigkeitsprobleme behandelt und nicht als soziale Anforderungen im Zusammenhang mit demografischen Herausforderungen. Deckung, Qualität und Zugang haben unter Kürzungen der öffentlichen Ausgaben, dem Abbau der kollektiven Risikoteilung und der Vermarktung gelitten häufig durch länderspezifische Empfehlungen (CSRs) vorgeschrieben.

Die Angemessenheit der Sozialschutzleistungen muss durch gesetzliche öffentliche und kollektive Systeme für alle Arbeitnehmer und Selbstständigen sichergestellt werden. Die steuerlichen Ziele sollten mit angemessenen Lebensbedingungen für ältere Menschen vereinbar sein. Die Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz sollte unterstützt und umgesetzt werden. Die Fortschritte sollten für Arbeitnehmer und Selbstständige überwacht werden. Im Rahmen einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sollte eine Reihe von Indikatoren eingeführt werden, um Alternativen zur Anhebung des Rentenalters zu finden und längere Karrieren praktikabel zu machen. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um mehr und bessere Arbeitsplätze in allen Altersgruppen zu schaffen, die Renten der ersten Säule zu stärken, eine universelle Deckung und Angemessenheit in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen und die Koordinierung auf europäischer und nationaler Ebene für die Entwicklung von betrieblichen Renten auf der Grundlage von Tarifverträgen und zu unterstützen als freiwillige Ergänzung zu einem stärkeren öffentlichen Rentensystem.

Maßnahmen zur Festlegung eines Mindestrechtsrahmens in der EU, gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt

  1. Umsetzung der Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz

Maßnahmen zur Schaffung einer Aufwärtskonvergenz der Lebens- und Arbeitsbedingungen

  1. Einführung eines Angemessenheitsindikators, der mittelfristige Haushaltsziele für die Mitgliedstaaten festlegt und die Lebensqualität älterer Menschen überwacht.
  2. Verknüpfung der steuerlichen Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Renten mit der Arbeitsmarktleistung, dem Beschäftigungsabhängigkeitsverhältnis, der Qualität der Arbeit und der Vergütung, der Fairness der Beitragspflicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, dem geschlechtsspezifischen Entgelt und dem Rentengefälle.
  3. Überwachung der Daten zu demografischen, Migrations- und Ruhestandstrends für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern, einschließlich derjenigen, die schwierige Aufgaben ausführen.
  4. Aktionsprogramm zur Armutsbekämpfung wie in Prinzip 11.